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FADJAPhysiotherapie & persönliche Alltagsbegleitung
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Anbieterkennzeichnung

Impressum

Pflichtangaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und – soweit einschlägig – § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).

Diensteanbieterin

FADJA Physiotherapie & persönliche Alltagsbegleitung
Inhaberin: Fadja Hofmann
Rechtsform: Einzelunternehmen
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Deutschland

FADJA ist die geschäftliche Bezeichnung des von Fadja Hofmann geführten Einzelunternehmens und keine eigenständige juristische Person.

Kontakt

Telefon: 01234 567890
E-Mail: hallo@fadja-muster.de

Reglementierter Gesundheitsfachberuf

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin
Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: [PLATZHALTER: Deutschland]
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: nach § 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
Zuständige Aufsichts- beziehungsweise Erlaubnisbehörde: [PLATZHALTER: Behörde, Anschrift und Website]

Berufsrechtliche Regelungen: Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) sowie Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV).

Kassenzulassung

[PLATZHALTER: zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 SGB V und Institutionskennzeichen – falls vorhanden]

Steuerliche Angaben

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [PLATZHALTER: USt-IdNr., falls vorhanden]
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO: [PLATZHALTER: W-IdNr., falls vorhanden]

Getrennte Leistungsbereiche

Das Einzelunternehmen bietet zwei fachlich und wirtschaftlich getrennt ausgewiesene Leistungsbereiche an:

  • Physiotherapie: heilberufliche Leistungen im Rahmen der beruflichen Qualifikation und der jeweils geltenden medizinischen, berufs- und abrechnungsrechtlichen Vorgaben.
  • Persönliche Alltagsbegleitung: nichtheilkundliche, nichtpsychotherapeutische Gespräche sowie allgemeine Entspannungs-, Wahrnehmungs- und körperorientierte Impulse zur persönlichen Stabilisierung. Das Angebot ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, Traumatherapie, Krisenhilfe, Pflege, Rechts- oder Sozialberatung.

Leistungsumfang, Vergütung, Rechnung und umsatzsteuerliche Behandlung werden dem jeweiligen Bereich eindeutig zugeordnet. Ob eine konkrete physiotherapeutische Leistung als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei ist, richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen; die persönliche Alltagsbegleitung fällt nicht allein wegen des gemeinsamen Anbieters unter diese Befreiung.

Redaktionell verantwortlich

Soweit künftig journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden:
Fadja Hofmann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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