Anbieterkennzeichnung
Impressum
Pflichtangaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und – soweit einschlägig – § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).
Diensteanbieterin
FADJA Physiotherapie & persönliche Alltagsbegleitung
Inhaberin: Fadja Hofmann
Rechtsform: Einzelunternehmen
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Deutschland
FADJA ist die geschäftliche Bezeichnung des von Fadja Hofmann geführten Einzelunternehmens und keine eigenständige juristische Person.
Kontakt
Telefon: 01234 567890
E-Mail: hallo@fadja-muster.de
Reglementierter Gesundheitsfachberuf
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin
Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: [PLATZHALTER: Deutschland]
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: nach § 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
Zuständige Aufsichts- beziehungsweise Erlaubnisbehörde: [PLATZHALTER: Behörde, Anschrift und Website]
Berufsrechtliche Regelungen: Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) sowie Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV).
Kassenzulassung
[PLATZHALTER: zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 SGB V und Institutionskennzeichen – falls vorhanden]
Steuerliche Angaben
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [PLATZHALTER: USt-IdNr., falls vorhanden]
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO: [PLATZHALTER: W-IdNr., falls vorhanden]
Getrennte Leistungsbereiche
Das Einzelunternehmen bietet zwei fachlich und wirtschaftlich getrennt ausgewiesene Leistungsbereiche an:
- Physiotherapie: heilberufliche Leistungen im Rahmen der beruflichen Qualifikation und der jeweils geltenden medizinischen, berufs- und abrechnungsrechtlichen Vorgaben.
- Persönliche Alltagsbegleitung: nichtheilkundliche, nichtpsychotherapeutische Gespräche sowie allgemeine Entspannungs-, Wahrnehmungs- und körperorientierte Impulse zur persönlichen Stabilisierung. Das Angebot ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, Traumatherapie, Krisenhilfe, Pflege, Rechts- oder Sozialberatung.
Leistungsumfang, Vergütung, Rechnung und umsatzsteuerliche Behandlung werden dem jeweiligen Bereich eindeutig zugeordnet. Ob eine konkrete physiotherapeutische Leistung als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei ist, richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen; die persönliche Alltagsbegleitung fällt nicht allein wegen des gemeinsamen Anbieters unter diese Befreiung.
Redaktionell verantwortlich
Soweit künftig journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden:
Fadja Hofmann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
